Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Wer ist Betreiber von Trunksta?
Die Trunksta GmbH (hier nur noch „Trunksta“), Niederkasseler Lohweg 16 40547 Düsseldorf, betreibt ein interaktives Onlineportal, das die technische Vermittlung von privaten Lieferfahrten, also ein Angebot zur nicht kommerziellen Mitnahme von Waren und Gütern, zum Gegenstand hat. Trunksta ist eine in Deutschland eingetragene Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen im Handelsregister des AG Düsseldorf, HRB [HRB Nummer]
- Der Nutzungsvertrag
- Trunksta stellt auf www.trunksta.de ein interaktives Online-Portal zur Vermittlung von privaten Lieferfahrten zur Verfügung (das „Trunksta Portal“). Für die aktive Teilnahme auf dem Trunksta Portal müssen Sie einem Nutzungsvertrag zustimmen.
- Für die Anmeldung zum Nutzungsvertrag geben Sie uns bei der Registrierung Ihre vollständigen und richtigen personenbezogenen Daten an.
- Der Nutzungsvertrag kommt durch Ihre Anmeldung (Angebot) einerseits und unsere Annahmeerklärung (Annahme) andererseits zustande.
- Bei Ihrer Registrierung werden auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zum Bestandteil des Nutzungsvertrags. Diese AGB regeln dann das rechtliche Verhältnis zwischen Trunksta und den Nutzern verbindlich.
- Der Vertragstext in Form dieser AGB wird von Trunksta gespeichert. Auf dem Trunksta-Portal sind die jeweils für Nutzer aktuell geltenden AGB ersichtlich.
Trunksta benutzt im weiteren Textverlauf die Begriffe
- Fahrer: Eine reale Person, mit einem Nutzerkonto auf dem Trunksta Portal, welche anbietet auf einer Fahrt Waren oder Güter eines Dritten zum Zwecke des Transportes mitzunehmen.
- Versender: Eine reale Person, mit einem Nutzerkonto auf dem Trunksta Portal, welche eine Ware oder ein Gut an einen entfernten Ort verschicken will.
- Empfänger: Eine reale Person, welche kein Nutzerkonto auf Trunksta besitzen muss und das vom Fahrer transportierte Gut entgegennimmt. Er ist nicht Teil der Vereinbarung zwischen Fahrer und Versender.
- Ihr Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, bis zur Buchung Ihrer ersten Fahrt auf trunksta, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sollten Sie sofort nach der Anmeldung eine Fahrt buchen erlischt dieses Wiederrufsrecht.
Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten und für die Sie keine Leistung erbracht haben, innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Der Widerruf schließt Sie von der weiteren Nutzung unserer Plattform aus.
- Unsere Leistungen für Sie
- Trunksta sammelt Angebote zur Warenmitnahme („Mitnahmeangebote“) von „Fahrern“ und bewirbt diese.
Fahrer können auch „Teilfahrten“ anbieten (Teil einer Fahrt, abgegrenzt durch Zwischenstopps, die der Fahrer während seiner Fahrt anbietet). Auf diese Weise können die Fahrer nicht die ganze Fahrt mit der Ware zurücklegen, sondern nur einen vom Fahrer vorgeschlagenen Teilabschnitt. In diesem Fall bleibt der Platz, während der anderen vom Fahrer angebotenen Teilfahrten, zur Mitnahme von weitere Waren, verfügbar. Auch ist es dem Fahrer gestattet, mehrere Güter auf derselben Strecke zu transportieren. Das Abschätzen des benötigten Platzes obliegt dem Fahrer und Trunksta übernimmt keinerlei Haftung für die Durchführung einer angebotenen Fahrt. Eine ausgefallene Fahrt die nicht durch ein Versäumnis der Trunksta GmbH entstanden ist führt zu einer Strafe von 50 Euro, die wir dem Fahrer über das von ihm gewählte Zahlungsmittel in Rechnung stellen.
Als Fahrer können Sie Ihre Angebote für Fahrten und Teilfahrten auf dem Trunksta-Portal zur Veröffentlichung registrieren und dabei Angaben zu Ihrer Person, zur Fahrt und zum „Fahrzeug“ (das Fahrzeug, das vom Fahrer zur Durchführung der Warenmitnahme genutzt wird) festlegen. Verpflichtende Angaben sind als solche gekennzeichnet.
- Trunksta wird diese Angebote auf dem Trunksta-Portal und gegebenenfalls auf anderssprachigen eigenen Portalen (siehe Ziffer 2.5) veröffentlichen. Zweck des Trunksta-Portals und des geschlossenen Nutzungsvertrages ist, die Warenmitnahme auf möglichst vielen Kanälen zu veröffentlichen. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend dem Vertragszweck von der Rechteeinräumung (siehe auch Ziffer 9) die Darstellung der Informationen im Rahmen von Partnerangeboten und damit auf Angeboten Dritter umfasst ist.
- Trunksta nimmt die Warenlieferanfragen von potenziellen „Versendern“ entgegen und leitet sie an die Fahrer weiter.
- Fahrer und Versender entscheiden selbständig, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Mitnahme zustande kommt („Reservierung“). Als Basis werden jedoch von beiden die Regeln des Trunksta Portals annerkannt. Der Fahrer kann trunksta über sein Nutzerkonto auf dem trunksta-Portal über eine Reservierung informieren und das Warenmitnahmeangebot entsprechend aktualisieren.
- Trunksta bietet keine Transportdienstleistungen an. Die Webseite ist eine reine Kommunikations- und Interaktionsplattform für potenzielle Fahrer und Versender. Trunksta ermöglicht den Nutzern, über das Trunksta-Portal nach Mitfahrangeboten anderer Nutzer zu suchen, andere Nutzer zum Zwecke des Warentransportes zu kontaktieren, Mitnahmeangebote zu veröffentlichen (unter Angabe der Details zum jeweiligen Mitnahmeangebotes) und andere Nutzer zu bewerten. Trunksta greift grundsätzlich nicht in Fahrten, Fahrtziele, Fahrzeitpunkte oder sonstige Bedingungen von Fahrten ein -Jedoch behalten wir uns vor unrealistische Angebote und Preisvorstellungen ohne Angaben von Gründen zu löschen. Eine Vereinbarung über die Warenmitnahme besteht alleine zwischen dem Fahrer und dem Versender. Trunksta ist daher kein Vertragspartner bei den Transaktionen zwischen Nutzern und daher auch nicht verantwortlich für die Richtigkeit von bereitgestellten Angaben über Fahrer, Fahrten, Fahrzeuge und den mitgenommenen Gütern sowie für die vereinbarungsgemäße Durchführung der Fahrt. Für die Überprüfung der angegebenen Fahrtdetails sind Fahrer und Versender selbst verantwortlich . Sie können bei Abweichen der Angaben der Onlineanzeige mit einer Email an unsere Kontaktmailadresse mit einer Dokumentation der Abweichungen eine bereits gebuchte Fahrt noch abrechen, jedoch nur nach vorheriger Absprache mit unserem Telefonsupport. Trunksta ist kein Vertreter der Nutzer und wird auch nicht als Vertreter handeln.
- Was Sie uns versprechen
- Sie verpflichten sich im Interesse der anderen Nutzer, nur korrekte und vollständige Informationen an Trunksta bzw. auf dem Trunksta-Portal im Zusammenhang mit der Mitnahmegelegenheit und einer Reservierung zu machen, bei Fahrern insbesondere in Bezug auf eine angebotene Fahrt und den Größenklassen. Auch verpflichten Sie sich die im Dokument "Ablauf einer Fahrt" vorgegebene Vorgehensweise einzuhalten.
- Sie verpflichten sich, neben Ihrem ursprünglich erstellten Nutzerkonto keine weiteren Konten zu erstellen oder zu verwenden, weder in Ihrem Namen noch im Namen eines Dritten.
- Sie verpflichten sich, Trunksta ausschließlich für die Kontaktaufnahme zwischen Personen zu nutzen, die eine nicht gewerbliche Warenmitnahme oder Transport anbieten möchten, deren Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Insbesondere darf die Kostenbeteiligung, die der Fahrer von den Versendern verlangt, nur eine Beteiligung an den Betriebskosten sein und der Fahrer darf keinen Gewinn erzielen. Zur Berechnung der Betriebskostenbeteiligung dürfen zum Beispiel Kosten wie Fahrzeugverschleiß, Versicherung oder Steuern herangezogen werden.
Die gewerbliche Warenbeförderung ohne Genehmigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zudem kann für die Einnahmen Steuerpflicht entstehen und der Versicherungsschutz für das Fahrzeug jedenfalls teilweise entfallen.
- Als Fahrer verpflichten Sie sich gegenüber Versender:
- zur vereinbarten Abfahrtzeit, am vereinbarten Ort, mit dem vorher festgelegten Fahrzeug und Kennzeichen zu erscheinen und nach Verstreichen der vereinbarten Abfahrtzeit mindestens 15 Minuten auf die jeweiligen Versender zu warten.
- Ab der Annahme des Gutes direkt, ohne Umwege und mit normaler Geschwindigkeit zum Empfänger zu fahren
- alle Versender unverzüglich über jedwede Veränderung der Fahrt zu informieren und deren Zustimmung zur Veränderung einzuholen. Falls ein Versender wesentliche Änderung ablehnt, ist dieser zum Rücktritt berechtigt und kann ggf. die Erstattung eines Teils oder der gesamten bereits geleisteten Betriebskostenbeteiligung für die Fahrt fordern oder deren Zahlung ablehnen. Bestimmungen zu Stornierungen von Onlinereservierungen finden sich unter Ziffer 7.4. .Die SafetyFirst Nutzungsgebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
- über die nach geltendem Recht notwendigen Zulassungen und Versicherungen für das Fahrzeug zu verfügen und vor der Fahrt die Gültigkeit seiner Versicherungen zu überprüfen, insbesondere auch die Haftpflichtversicherung zum Schutz der mitgenommenen Waren und Güter bei Unfällen. Trunksta gewährleistet oder vermittelt keinen Versicherungsschutz, soweit dies nicht gesondert angegeben wird.
- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug zu sein.
- dem Versender unaufgefordert Ihren Ausweis oder ein ähnliches zur Identifikation geeignetes Dokument zu zeigen und dieses während der gesamten Fahrt mit sich zu führen
- Als Versender verpflichten Sie sich gegenüber dem Fahrer und den anderen Versendern:
- pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort mit dem zu versendenden Gut in der vereinbarten Größe zu erscheinen und am vereinbarten Ort nach Verstreichen des vereinbarten Abfahrtzeitpunkts mindestens 15 Minuten auf den Fahrer zu warten.
- Die Identität des Fahrers auf Übereinstimmung mit den Angaben im Profil zu überprüfen
- den Fahrer unverzüglich darüber zu informieren, falls Sie gezwungen sind, die Fahrt zu annullieren. Bestimmungen zu Stornierungen von Onlinereservierungen finden sich unter Ziffer 7.4.
- die vereinbarte Kostenbeteiligung an den Fahrer zu bezahlen.
- Keine Verbotsgüter nach Ziffer 7.3.2 dem Fahrer zur Mitnahme zu geben. Trunksta sowie der Fahrer übernehmen keine Haftung bei Nichtbeachten dieses Punktes.
- Alle Nutzer verpflichten sich, bei der Nutzung des Trunksta-Portals das geltende Recht zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot der Veröffentlichung beleidigender, unwahrer, gewaltverherrlichender, jugendgefährdender, rassistischer oder pornographischer Inhalte, sowie das Verbot der Veröffentlichung von rechtlich geschütztem geistigem Eigentum.
- Wenn etwas schiefläuft
- Trunksta reines Vermittlungsportal. Konfliktfälle sollten von den Nutzern untereinander gelöst werden. Auch auf Rückerstattung der jeweiligen Vertragsstrafe gegenüber Trunksta können sich Fahrer und Versender gegebenenfalls miteinander verständigen.
- Trunksta hat bei schuldhafter Verletzung der AGB und der Rechte der anderen Nuzter das Recht zur fristlosen oder außordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags aus wichtigem Grund (§ 314 BGB).Dies hat den sofortigen Ausschluß von der Nutzung des Trunksta Portals zur Folge.
- Trunksta selbst haftet bei Vorliegen einer gesetzlichen Haftungsnorm im Rahmen des Vertragsverhältnisses auf Ersatz von Schäden bzw. vergeblicher Aufwendungen, die durch Trunksta, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Außer bei Vorsatz oder grobem Verschulden ist die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht höchstens auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
- Ansprüche nach dem Produkthaftungs- oder Produktsicherheitsgesetz, wegen schuldhafter Herbeiführung von Sachschäden, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistiger Täuschung, auf Schadensersatz statt oder neben der Leistung bei erheblichen Pflichtverletzungen, für die verschuldensunabhängige Mängelhaftung, wegen Trunksta verschuldeter Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit, aufgrund einer übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben insgesamt unberührt.
- Die Haftungsregelung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Trunksta. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Erfolgt innerhalb der Bestätigungsfrist von 3 Tagen keine Bestätigung oder abweichende Mitteilung durch den Versender, geht Trunksta von einer Bestätigung der erfolgten Warenmitnahme aus („automatische Bestätigung“) und der Fahrer hat somit Anspruch auf die Betriebskostenbeteiligung, welche dem Fahrer nach den Bedingungen dieser AGB ausgezahlt werden soll.
Trunksta haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass eine Auszahlung an den Fahrer sich verzögert oder unmöglich wird, insbesondere weil der Einzug der Zahlung vom Versender sich aufgrund einer nicht gedeckten oder missbräuchlich verwendeten Zahlmethode verzögert oder fehlschlägt oder eine Auszahlung oder der Zahlungsempfang aus technischen oder sonstigen, jeweils nicht durch Trunksta zu vertretenden Gründen nicht erfolgen kann. In diesen Fällen sind ggf. bereits erhaltene Zahlungen durch den Fahrer an Trunksta zurückzuzahlen.
- Gebühren
- Wird eine Fahrt weniger als 2h vor Abfahrt von dem Versender storniert, gilt die Fahrt trotzdem als gebucht und es wird die voll Betriebskostenbeteiligung berechnet.
- Fällt eine Fahrt nach der Annahme der Fahrt durch den Fahrer ohne Verschulden von Trunksta aus, wird dem Fahrer eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro über das von ihm gewählte Zahlungsmittel abgebucht. Dieses Geld erhält Trunsta für den entstandenen Aufwand zur Rückabwicklung der Fahrt.
- Abgeschlossene Fahrt
- Als abgeschlossene Fahrt gilt eine Fahrt, wenn das zu versendete Gut beim Empfänger unbeschadet angekommen ist und dieser dem Fahrer den Bestätigungscode ausgehändigt hat.
- Was nicht verschickt werden darf (Verbotsgüter)
Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter) sind:
- Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen; dazu gehören auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt, einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie)
- Sendungen, die - ohne Abschluss einer entsprechenden Einzelvereinbarung zwischen Fahrer und Versender - besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern
- Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit bei gewöhnlichem Transportablauf geeignet sind, Personen zu verletzen oder zu infizieren oder Sachschäden zu verursachen
- Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten ausgenommen sind wirbellose Tiere wie Bienenköniginnen und Futterinsekten, sofern der Versender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen
- Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt, soweit diese nicht nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“ zugelassen sind; § 410 HGB bleibt unberührt;
- Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 5.000,- Euro
- Nutzungsgebühr von SafetyFirst
SafetyFirst ist ein kostenpflichtiger Service der Trunksta GmbH an Nutzer der Website. Für dessen Nutzung behalten wir automatisch 0,80 € plus 8% des vom Fahrer angegeben Fahrtpreis ein. Nur bei einem unverschuldeten nicht Zustandekommen der Fahrt kann die Gebühr aus Kulanzgründen erstattet werden. Ansonsten steht diese Gebühr ab dem Buchungszeitpunkt unabhängig vom Fahrterfolg der Trunksta GmbH zu.
- Durchführung der Onlinezahlung
Für die Onlinezahlung der Betriebskostenbeteiligung stehen dem Versender verschiedene Onlinezahlungsmethoden zur Verfügung. Dies sind gegenwärtig (1) PayPal sowie (2) Kreditkarte. Fahrer können als Auszahlungskonto in ihrem Nutzerkonto ein (1) Bankkonto oder ein (2) PayPal-Konto angeben. Trunksta behält sich vor, weitere Zahlungsmethoden oder Auszahlungsmöglichkeiten einzuführen oder bestehende abzuschaffen. In Bezug auf die Zahlungsoptionen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen – von Trunksta eingeschalteten – Payment Providers. Trunksta stellt insoweit nur die Schnittstelle zu den Angeboten der Zahlungsdienstanbieter zur Verfügung.
Zur Vermeidung der missbräuchlichen Verwendung von Kreditkarten und zur Verhinderung von Geldwäsche erklären sich die Nutzer bereit, auf Anfrage von Trunksta , deren Zahlungsdienstleistern oder sonstigen zuständigen und berechtigten Stellen alle Informationen und Nachweise bereitzustellen, die dazu erforderlich sind, die Identität des Nutzers zu prüfen. Im Falle einer ausbleibenden Bereitstellung der angeforderten Informationen oder Nachweise ist Trunksta dazu berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der vorübergehenden Einbehaltung von geleisteten Zahlungen oder der Sperrung oder Kündigung des Nutzerkontos. Zur Missbrauchsprävention setzen Trunksta und die von Trunksta eingesetzten Zahlungsdienstleister verschiedene automatische und manuelle Mechanismen ein.
- Vertragslaufzeit
Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von Seiten der Nutzer mit sofortiger Wirkung durch Löschung des Nutzerkontos ordentlich gekündigt werden. Trunksta kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle eines Konflikts entscheidet Trunksta nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage und auf Grundlage einer Konfliktlösung im Sinne der Ziffer 6.1, ob und in welcher Höhe die Betriebskostenbeteiligung an den Fahrer übermittelt oder an den Versender (ggf. zusammen mit der gezahlten SafetyFirst Nutzungsgebühr) zurückzahlt wird.
- Was mit Ihren Daten passiert (Von Ihnen bereitgestellte Inhalte)
Mit dem Einstellen von Informationen (z. B. Texte, Bilder) geben Sie Trunksta ein auf die Verwendung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Warenmitnahmeangeboten und deren Bewerbung ein beschränktes, widerrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Informationen. Von der Rechteeinräumung ist das Recht zur Darstellung der Informationen im Rahmen von Partnerprogrammen für diese Zwecke umfasst, wobei Trunksta alle Betreiber solcher Partnerprogramme verpflichtet, die Informationen ausschließlich temporär zur Anzeige zu nutzen und nicht dauerhaft zu speichern. Dies schließt die Bewerbung von Angeboten auf Seiten Dritter sowie Social Media Webseiten ein.
- Sonstiges
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
Stand: 01.11.2016